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Manche sagen: "Wenn drei Deutsche zusammentreffen, gründen sie einen Verein". Da ist schon was dran - aber nicht verwunderlich. Will eine Gruppe von Gleichgesinnten Anglern wie wir nicht dem Fiscus unterliegen, oder - wie in unserem Fall dem vielleicht berechtigtem Argwohn von Naturschützern unterliegen - bilden sie einen gemeinnützigen Verein - quasi zwangsweise. So auch der ASV Petri Heil e.V. Flensburg von 1948. Das ist die eine Seite - das deutsche Vereinsrecht. Aber andererseits ist es doch völlig klar, dass wir Angler ein ureigendstes Interesse daran haben, dass die von uns beangelten Gewässer in einem biologisch und ökologisch optimalen Zurtand erhalten werden. Unsere Arbeitskraft und unsere Mitgliedsbeiträge widmen wir diesem Ziel. dem folgend haben wir uns selbst folgende Regelungen auferlegt: Zum Schluss sei noch bemerkt, dass diese sebst auderlegten Pflichten und Regeln teilweise weit über das vom Gesetzgeber Verlangte hinaus gehen. Alle gesetzlich relevanten Themen sind übgigens im DOWNLOAD-Bereich hier nachlesbar.
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